HAMBURG / Die Hamburger Steuerverwaltung warnt vor gefälschten E-Mails an Unternehmen, die angeblich bevorstehende Steuerprüfungen betreffen. Die Behörden fordern dazu auf, die Anhänge keinesfalls zu öffnen und keine persönlichen Daten weiterzugeben.
Asbülten

In Hamburg kursieren seit einigen Tagen Phishing-E-Mails, die den Anschein erwecken, von der Hamburger Finanzbehörde und Bezirksverwaltung zu stammen. Darin wird behauptet, für Unternehmen stehe nach der Abgabenordnung (AO) §193 bald eine Steuerprüfung an.

Die E-Mails behaupten, Angaben zu den zu prüfenden Steuerarten und Zeiträumen stünden in einer PDF-Datei. Die Behörden betonen jedoch, der als PDF dargestellte Anhang sei tatsächlich eine HTML-Datei und dürfe keinesfalls geöffnet werden.

Persönliche und finanzielle Daten könnten verlangt werden

Die Hamburger Steuerverwaltung fordert Empfänger solcher Nachrichten auf, sie sofort zu löschen. Persönliche Daten, Passwörter oder Zahlungsinformationen dürften auch dann nicht mitgeteilt werden, wenn die E-Mail ausdrücklich darum bittet.

Offizielle Schreiben zu Steuerprüfungen werden nach Angaben der Behörden in ganz Deutschland ausschließlich von den zuständigen Prüfungsstellen der Finanzämter verschickt.

Offizielle Prüfungsanordnungen kommen nicht per E-Mail

Nach Angaben der Hamburger Steuerverwaltung dürfen Prüfungsanordnungen aus Datenschutzgründen nicht per unverschlüsselter E-Mail versandt werden. Deshalb werden offizielle Schreiben derzeit nur per Post zugestellt.

Offizielle Schreiben enthalten die Steuernummer des geprüften Unternehmens und den Namen des Prüfers. Sie unterscheiden sich damit in Form und Inhalt deutlich von den gefälschten Nachrichten.

Die Finanzämter werden nach Angaben der Behörde niemals über unverschlüsselte E-Mails persönliche oder vertrauliche Informationen anfordern.