Der Deutsche Bundestag hat den Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Der auf Vorschlag der Regierung vorbereitete Gesetzentwurf wurde mit 444 Ja-Stimmen und 135 Nein-Stimmen angenommen.

Die auf einem Vorschlag von Innenminister Alexander Dobrindt beruhende Regelung betrifft unmittelbar insbesondere Menschen aus Syrien mit subsidiärem Schutz. Bisher durften monatlich höchstens tausend Familienangehörige nach Deutschland kommen. Nach dem neuen Gesetz wird Ehepartnern, minderjährigen Kindern und Eltern unbegleiteter Minderjähriger nur noch in schweren humanitären Fällen ausnahmsweise die Einreise erlaubt.

In Deutschland leben etwa 380.000 Menschen mit subsidiärem Schutz. Da sie nicht als Flüchtlinge im vollen Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind, können sie gesetzlichen Beschränkungen beim Familiennachzug unterliegen. Nach der bisherigen Regelung konnten jährlich 12.000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen. Dieses Kontingent wurde mit der neuen Regelung vollständig ausgesetzt. (ANKA)