In der heute landesweit in türkischen Moscheen verlesenen Freitagspredigt des Präsidiums für Religionsangelegenheiten wurde erklärt, gleiche Erbanteile für Frauen und Männer seien „religionswidrig“. In der Predigt hieß es: „Wenn jemand seine Töchter vom Erbe ausschließt oder Töchter sich nicht mit dem von Allah bestimmten Recht begnügen, verletzt dies die Rechte anderer Menschen.“

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch haben Frauen und Männer bei der Erbteilung gleiche Rechte. In der Predigt wurde jedoch unter Verweis auf die Anteile im islamischen Erbrecht behauptet, die Forderung einer Frau nach einem gleichen Anteil sei als Verletzung der Rechte anderer Menschen („kul hakkı“) zu bewerten.

Reaktionen
Nach der Predigt wurde das Thema in den sozialen Medien und in verschiedenen zivilgesellschaftlichen Kreisen kritisiert. Einige Juristen verwiesen auf den säkularen Aufbau des Staates und die Verbindlichkeit der bestehenden Gesetze. Sie argumentierten, religiöse Vorschriften dürften gesetzlichen Regelungen nicht widersprechen. Unterstützer erklärten dagegen, die Predigt sei wichtig, um an das islamische Erbrecht zu erinnern.

Erbteilung nach dem türkischen Zivilgesetzbuch
Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch gilt unter Erben der Grundsatz gleicher Anteile unabhängig vom Geschlecht. Stirbt beispielsweise ein Vater, erhalten Töchter und Söhne gleiche Anteile am Erbe.

Verteilung der Anteile im islamischen Erbrecht
Im islamischen Erbrecht ist der Anteil eines männlichen Erben dagegen im Allgemeinen doppelt so hoch wie der einer weiblichen Erbin. Stirbt etwa ein Vater, erhält ein Sohn zwei Anteile und eine Tochter einen Anteil am Erbe. Diese Verhältnisse können je nach den weiteren verwandten Erben unterschiedlich ausfallen.

Der Unterschied zwischen der in der Predigt vertretenen Auffassung und den bestehenden gesetzlichen Regelungen brachte die Debatte über das Verhältnis von Religion und Recht in der Türkei erneut auf die Tagesordnung.