Der Hamburger Senat fordert eine Änderung des Bundesbetäubungsmittelrechts, damit Nutzer in Drogenkonsumräumen kleine Mengen zum unmittelbaren Konsum untereinander weitergeben dürfen.
Asbülten

HAMBURG / Der Hamburger Senat hat dem Bundesrat eine Initiative vorgelegt, um Drogenkonsum aus dem öffentlichen Raum zu verlagern und die Innenstadt zu entlasten.

Kleine Drogenmengen sollen in Konsumräumen zum unmittelbaren Verbrauch zwischen Nutzern weitergegeben werden dürfen. Dafür soll das Bundesrecht geändert werden und den Ländern rechtlicher Spielraum eingeräumt werden.

Drogenkonsum soll von der Straße geholt werden

Nach geltendem Recht dürfen in Konsumräumen kleine Mengen zum Eigenverbrauch mitgeführt werden. Die Weitergabe an andere Nutzer zum unmittelbaren Konsum kann jedoch strafbar sein. Deshalb müssen die Einrichtungen dies verhindern.

Besonders beim gemeinsamen Crackkonsum müssen manche Nutzer die Räume verlassen, um ihre Substanz teilen zu können. Nach Ansicht des Hamburger Senats verlagert dies den Konsum in zentralen Vierteln wie St. Georg in den öffentlichen Raum und belastet ihn zusätzlich.

Der Senat schlägt eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes(Betäubungsmittelgesetz) in §10a vor. Die Länder sollen erlauben können, dass kleine Mengen in Konsumräumen zum unmittelbaren Verbrauch weitergegeben werden. Der Konsum bleibt dabei unter Aufsicht in kontrollierter Umgebung. Drogenhandel bleibt verboten und muss von den Betreibern verhindert werden.

„Ein gemeinsames Problem vieler Großstädte“

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer erklärte:

„Drogenkonsum gehört nicht auf die Straße. Wenn die Regeln Menschen zwingen, für die Weitergabe kleinster Mengen vor die Tür zu gehen, müssen wir sie ändern. In St. Georg hat das Drob Inn schon eine wichtige Funktion dabei, den Konsum von der Straße zu holen. Wir wollen diese Wirkung stärken. Zürich zeigt, wie man zugleich Abhängige unterstützen und öffentliche Räume schützen kann. Das ist nicht nur Hamburgs Problem, sondern das vieler deutscher Großstädte.“

Initiative am 25. September im Bundesrat

Der vom Hamburger Senat erarbeitete Entschließungsantrag beruht auf der Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz(GMK) von 2025 und auf Erfahrungen aus Zürich.

Die Initiative fordert die Bundesregierung auf, das Betäubungsmittelrecht zu ändern und den Ländern den erforderlichen Spielraum zu geben. Sie wird am 25. September 2026 im Bundesrat behandelt.