In Hamburg ist am 22. Oktober ein 18-jähriger Deutscher im Zusammenhang mit dem Tod eines 14-jährigen Mädchens im US-Bundesstaat Indiana verhaftet worden. Nach einer gemeinsamen Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg und der Polizei Hamburg vom 23. Oktober wurde auch seine Hamburger Wohnung durchsucht.

Die Behörden werfen dem zu den mutmaßlichen Tatzeitpunkten 17-jährigen Beschuldigten vor, zwischen September und Oktober 2026 insbesondere über Discord Druck auf das Kind ausgeübt zu haben. Laut Mitteilung soll der Beschuldigte das psychisch labile Mädchen zu Selbstverletzungen veranlasst haben. Außerdem soll er von dem Kind verlangt haben, diese Handlungen aufzuzeichnen und ihm die Aufnahmen zu schicken. Welche Rolle der Beschuldigte bei den Geschehnissen spielte, die am 2. Oktober zum Tod des Kindes führten, wird untersucht.

Verdacht auf Mord und Nötigung

Einsatzkräfte des Hamburger Landeskriminalamts vollstreckten im Auftrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Nach Angaben der Behörden besteht der dringende Verdacht, dass er durch die Steuerung des Kindes Mord und gefährliche Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft begangen hat.

Der Beschuldigte soll auch nach dem Tod des Mädchens versucht haben, an Aufnahmen zu gelangen. Dazu soll er Personen aus dessen Umfeld damit gedroht haben, Daten und intime Aufnahmen des Kindes zu veröffentlichen. Gegenstand der Ermittlungen sind außerdem der Verdacht der versuchten Nötigung und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte.

Ermittlungen begannen mit Informationen des FBI

Ausgangspunkt des Verfahrens waren laut Mitteilung vom FBI übermittelte Erkenntnisse sowie Mitteilungen der US-Organisation National Center for Missing and Exploited Children vom 15. und 16. Oktober.

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Beschuldigte mit den angestrebten Aufnahmen in der Gruppierung „NMK“ (Nefarious Maniac Kult) profilieren oder Zugang zu ihr erlangen wollte. Nach Behördenangaben orientiert sich diese Gruppe an Strukturen des „COM“-Netzwerks, zu denen auch die Gruppierung „764“ gehört. In diesen Kreisen sollen verletzliche Menschen über soziale Medien emotional abhängig gemacht und diese Bindungen für Straftaten ausgenutzt werden.

Der Beschuldigte ist nach Angaben der Behörden nicht vorbestraft. Ein bereits gegen ihn geführtes weiteres Verfahren wegen des Verdachts der versuchten Nötigung soll mit dem neuen Verfahren verbunden werden. Die Ermittlungen dauern an. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Warnung an Familien vor Risiken im Internet

Die Polizei empfiehlt Familien, regelmäßig und ohne zu urteilen mit Kindern über ihre Online-Beziehungen und die genutzten Plattformen zu sprechen. Veränderungen wie Angst im Zusammenhang mit neuen Internetfreundschaften, deutlicher Rückzug, unerklärliche Geschenke und Anzeichen von Selbstverletzungen sollten in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

Für Informationen über altersgerechte technische Schutzmöglichkeiten verweist die Mitteilung auf die Elterninformationen von klicksafe.