Die Europäische Union (EU) hat das elektronische Einreise- und Ausreisesystem (EES) eingeführt, um die Sicherheit an den Außengrenzen des Schengen-Raums zu erhöhen und irreguläre Migration zu verhindern.
Mit dem neuen System werden bei Kurzzeitbesuchern ohne EU-Staatsangehörigkeit Passdaten, Fingerabdrücke und Gesichtsbilder als biometrische Daten erfasst. So lässt sich in Echtzeit kontrollieren, ob die zulässige Aufenthaltsdauer eingehalten wird.
Die Anwendung beginnt zunächst an bestimmten Land-, Luft- und Seegrenzstellen und wird schrittweise ausgeweitet. Neben Bürgern der EU-Mitgliedstaaten sind auch Staatsangehörige der zum Schengen-Raum gehörenden Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz vom System ausgenommen.
Das EES soll innerhalb von 6 Monaten bis zum 10. April 2026 an sämtlichen Grenzübergängen vollständig in Betrieb sein.
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