Europaweit wurde eine neue Sicherheitsmaßnahme eingeführt. Banken prüfen bei Überweisungen künftig, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen.

Nach der seit dem 9. Oktober 2025 in der Europäischen Union geltenden neuen Regelung sind Banken verpflichtet, bei Überweisungen zu prüfen, ob der Name des Empfängers und die IBAN übereinstimmen.

Die Maßnahme soll Überweisungen auf falsche Konten und Bankbetrug verhindern. Mit dem neuen System warnen Banken den Nutzer beim Überweisen, wenn Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen. Damit sollen Zahlungen auf falsche oder betrügerische Konten verhindert werden.

Fachleute bezeichnen den Schritt als wichtige Entwicklung für die finanzielle Sicherheit. Allerdings müssen auch die Bürger aufmerksam bleiben. Da selbst kleine Schreibfehler vom System als „Abweichung“ erkannt werden können, müssen Empfängername und IBAN vollständig und korrekt eingegeben werden.

Die neue Regelung trat im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) der Europäischen Union in Kraft, die die Sicherheit digitaler Zahlungen erhöhen soll. Die Richtlinie soll Betrug im digitalen Finanzbereich verhindern und Nutzerrechte stärken.

Durch die Regelung sollen Überweisungen europaweit sicherer werden und die Betrugszahlen deutlich zurückgehen.

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