Ein türkischer Staatsbürger, der seit 30 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, missbrauchte seine Stieftochter sexuell und soll nun in die Türkei abgeschoben werden.

Ein wegen einer Sexualstraftat Verurteilter kann trotz einer psychotischen Erkrankung in die Türkei abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte, der Mann stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Das Gericht lehnte den Eilantrag des türkischen Mannes gegen die Stadt Moers ab.

Der Mann verbüßt eine Haftstrafe wegen des jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Stieftochter. Nach Angaben des Gerichts muss er auch nach seiner Entlassung aus der Haft eine elektronische Fußfessel tragen.

Abschiebung rechtmäßig …

Nach der Entscheidung überwiegt die öffentliche Sicherheit die Interessen des Mannes und seiner Familie. Der Mann lebt seit etwa 30 Jahren rechtmäßig in Deutschland. Eine Behandlung seiner Erkrankung hatte er weitgehend abgelehnt.

Das Gericht erklärte, eine solche Behandlung sei auch in der Türkei möglich. Die Abschiebung sei rechtmäßig. Nach der Abschiebung wird dem Mann für 10 Jahre die Einreise nach Deutschland und der Aufenthalt dort untersagt.

Ob er tatsächlich vor Ende seiner Haftzeit abgeschoben werden kann, hängt davon ab, ob die türkischen Behörden ihm das erforderliche Passersatzpapier ausstellen.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Quelle: Artı49