Nach der zum Jahresbeginn 2025 in Kraft getretenen Mindestlohnerhöhung gab es bis Juli keine neue allgemeine Anhebung. Der seit dem 1. Januar 2025 geltende gesetzliche Bruttomindestlohn blieb bei 12,82 Euro pro Stunde.

Die Mindestlohnkommission gab Ende Juni einen neuen zweistufigen Erhöhungsplan für die Jahre 2026 und 2027 bekannt. Danach gilt:

  • Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde.
  • Ab dem 1. Januar 2027 steigt dieser Betrag auf 14,60 Euro.

Die angekündigten Erhöhungen wurden unter Berücksichtigung der Inflation und der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt ausgearbeitet und befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren der Regierung.

In einigen Branchen können abweichende Mindestlöhne gelten. Insbesondere in der Altenpflege traten zum 1. Juli 2025 neue Stundenlöhne in Kraft:

  • Pflegehilfskraft: 16,10 Euro
  • Pflegefachkraft: 17,35 Euro

Das Bundesarbeitsministerium teilte mit, dass die Branchenmindestlöhne weiterhin regelmäßig aktualisiert werden.


3. Juli 2025
Quellen: BMAS, Mindestlohnkommission, Bürger-Geld.org