Der Oberste Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK) verhängte im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Istanbuler Stadtverwaltung Höchststrafen gegen einige Sender.

Der Oberste Rundfunk- und Fernsehrat verhängte im Zusammenhang mit den von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul eingeleiteten Ermittlungen gegen die Istanbuler Stadtverwaltung gegen einige Fernsehsender Strafen am oberen gesetzlichen Strafrahmen . RTÜK fasste Entscheidungen zu Programmen von Sendern wie Halk TV, SZC TV, Tele1 und Now TV , die wegen Verstößen in ihren Sendungen gegen das Gesetz Nr. 6112 gehandelt hätten.

Bei der heutigen Sitzung des RTÜK wurde festgestellt, dass Rundfunkanstalten nach den von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul geführten Ermittlungen und den Festnahmeanordnungen gegen das Gesetz Nr. 6112 über die Gründung von Radio- und Fernsehanstalten und deren Rundfunkdienste verstoßen hätten. Deshalb wurden ihre Sendungen mit Strafen am oberen gesetzlichen Strafrahmen belegt.

Nach den Untersuchungen von RTÜK-Fachleuten hätten Kommentare und Analysen in Programmen von Halk TV, SZC TV, Now TV und Tele1 „die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten“. Mit „Erklärungen, die das Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz erschüttern sollen“, sei versucht worden, die Justizbehörden zu beeinflussen. Außerdem wurde kritisiert, dass Bürger in den Sendungen auf die Straße gerufen und damit nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit gefährdet worden seien.

Zu den betroffenen Programmen gehörten auf Now TV İlker Karagöz mit Çalar Saat, auf Halk TV Kürşad Oğuz mit ROTA, Sorel Dağıstanlı mit Parantez, auf SCZ TV Özlem Gürses mit Para Politika und auf Tele1 Habere Doğru .

RTÜK erklärte, wegen Verstoßes gegen die Bestimmung in Artikel 8 des Gesetzes Nr. 6112, nach der Sendungen „nicht den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und Unparteilichkeit widersprechen dürfen“, seien Sendungsunterbrechungen und Verwaltungsgeldbußen am oberen gesetzlichen Strafrahmen verhängt worden.