In Hamburg wurden aus Strafverfahren, Geldauflagen und Bedingungen für Verfahrenseinstellungen etwa 1,39 Millionen Euro über einen zentralen Fonds an 350 Vereine und Einrichtungen verteilt. Justizsenatorin Anna Gallina betonte, das System stärke unmittelbar das Gemeinwohl und die gesellschaftliche Solidarität in der Stadt.

Die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte für 2025 die Daten des „Zentralen Bußgeldfonds“ . Der Fonds besteht aus Zahlungen im Rahmen von Strafverfahren und Bewährungsauflagen und leistete auch in diesem Jahr einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der Stadt.

Breites Förderspektrum

Die 1,39 Millionen Euro flossen in Projekte, die viele gesellschaftliche Bereiche erreichen. Zu den wichtigsten geförderten Feldern gehörten:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung
  • Gesundheitsberatung
  • Natur- und Umweltschutz
  • Wissenschaft, Bildung und Kunst

Einrichtungen mit den größten Zuwendungen

Mit mehr als 80.000 Euro stand der Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V. an der Spitze. Es folgte die Opferhilfsorganisation Weisser Ring e.V. . Dass 50 neue Einrichtungen erstmals in den Fonds aufgenommen wurden, zeigte erneut seine Offenheit.

Unabhängige und transparente Verteilung

Besonders auffällig ist die Transparenz des Systems. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen Zahlungen einem Hilfsbereich zu, statt sie unmittelbar an einen Verein zu schicken. Unabhängige Gremien entscheiden, welche Einrichtung das Geld erhält. So werden sowohl die Unabhängigkeit der Justiz als auch eine gerechte Verteilung der Hilfen gewahrt.

Einzelheiten: hamburg.de/bjv/bussgeldfonds