Der Hamburger Senat beschloss einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Nach der Neuregelung sollen ab 2026 Personen vor der Einstellung in den Hamburger öffentlichen Dienst vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) auf verfassungsfeindliche Aktivitäten überprüft werden.

Bei Beamten, Tarifbeschäftigten und Richtern sollen vor Beginn einer öffentlichen Tätigkeit oder zu bestimmten Zeitpunkten im Berufsleben Abfragen zur Verfassungstreue erfolgen. Der Verfassungsschutz gibt nur Auskunft, wenn „begründete Bedenken“ an der Verfassungstreue einer Person bestehen.

Liegen Erkenntnisse zu verfassungsfeindlichen Aktivitäten vor, wird die betroffene Person erneut angehört. Die endgültige Entscheidung trifft die für die Einstellung zuständige Stelle. Nach Abschluss der Abfrage löscht der Verfassungsschutz die erlangten Daten.

Der Senat erinnerte an die Pflicht öffentlicher Beschäftigter zur Verfassungstreue und erklärte: „Menschen, die die demokratische Ordnung ablehnen, können nicht für einen Staat arbeiten, der auf diesen Werten beruht. Jede verfassungsfeindliche Aktivität in der Verwaltung beschädigt die Integrität des Systems und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst.“

Der Entwurf wird demnächst der Hamburgischen Bürgerschaft zur Beratung vorgelegt. Ziel ist ein Inkrafttreten am 1. Januar 2026.

Quelle: Pressestelle des Hamburger Senats 

Senat verabschiedet Gesetzentwurf zur Regelabfrage

Der Senat hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde beschlossen. Ab 2026 soll vor einer Einstellung in den öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg und aus weiteren Anlässen im beruflichen Werdegang für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Richterinnen und Richter eine Abfrage über verfassungsfeindliche Aktivitäten beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erfolgen.

Bei der Regelanfrage wird der Verfassungsschutz um Mitteilung gebeten, ob es begründete Bedenken an der Verfassungstreue einer Person gibt. Sollten entsprechende Erkenntnisse vorliegen, ist der bzw. die Betroffene noch einmal anzuhören. Die Entscheidung über Personalangelegenheiten trifft am Ende die zuständige Stelle. Das Landesamt für Verfassungsschutz löscht die übermittelten Daten, sobald die Abfrage abgeschlossen ist.

Angehörige des öffentlichen Dienstes sind zur Verfassungstreue verpflichtet. Wer die freiheitliche demokratische Ordnung ablehnt, kann nicht für den Staat arbeiten, der auf diesen Grundsätzen aufbaut. Jeder Einzelfall verfassungsfeindlicher Aktivität in der Verwaltung gefährdet die Integrität und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst insgesamt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um alle verfügbaren Erkenntnisse zu nutzen und die Resilienz des öffentlichen Dienstes zu stärken.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bürgerschaft für die parlamentarischen Beratungen und die endgültige Beschlussfassung zugeleitet. Ziel ist es, dass die Neuregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. 

(Pressemitteilung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg)

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