Die Zentralstelle Staatsschutz der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage gegen zwei türkische Staatsbürger wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erhoben.
Die Vorwürfe:
Den 63 und 64 Jahre alten Männern wird vorgeworfen, sich von 2020 bis zum 12. März 2025 in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern an organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Aktivitäten der PKK beteiligt zu haben.
Vorwürfe gegen den 63-jährigen Angeklagten:
- Er soll bei einer Spendenkampagne zwischen Mitte 2024 und März 2025 insgesamt 178.000 Euro gesammelt haben.
- Seit September 2024 soll er als PKK-Verantwortlicher für den Raum Kiel an Treffen des „Sektors Nord“ teilgenommen haben.
- Er wurde am 12. März 2025 festgenommen und befindet sich weiterhin in Haft.
Vorwürfe gegen den 64-jährigen Angeklagten:
- Er soll 2024 Propagandaveranstaltungen organisiert haben.
- Ihm wird vorgeworfen, 2024 zunächst 3.000 Euro und bis zum 12. März 2025 insgesamt 87.550 Euro an Spendengeldern in seinem Haus nahe Lübeck aufbewahrt zu haben.
Rechtliche Grundlagen:
Die Anklage stützt sich auf folgende Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs:
- §129a: Die Gründung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren bedroht.
- §129b: Diese Vorschrift erstreckt die Strafbarkeit auf im Ausland tätige Vereinigungen. Aktivitäten innerhalb Deutschlands werden darunter erfasst.
Rechtlicher Hinweis: Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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